Regelungsvorhaben
Einführung eines Kompensationsmechanismus für die indirekten CO2-Kosten durch den Einbezug der Schifffahrt in den ETS.
Angegeben von:
Aurubis AG (R001636)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Durch den Einbezug der Schifffahrt in den Emissionshandel (ETS) seit 2024 entstehen CO2-Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Die Carbon Leakage gefährdete Industrie sollte hierfür analog zur Strompreiskompensation eine Kompensation für diese zusätzlichen indirekten CO2-Kosten erhalten. Hierzu sollte auf europäischer Ebene eine entsprechende Öffnungsklausel geschaffen werden. Auf nationaler Ebene sollte ein Kompensationsmechanismus umgesetzt werden.
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 25.11.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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