Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412200051
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von steuerlichen Regeln für E-Fuels-only-Fahrzeuge (E-Fuels-only-Gesetz)
Der BDI begrüßt den Referentenentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen des BMF und spricht sich zugleich für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf CO2-neutrale Kraftstoffe sowie einen früheren Startzeitpunkt aus. Außerdem empfiehlt der BDI ein umfassenderes Maßnahmenpaket für den dringend erforderlichen Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft. Mit dem Vorschlag für ein E-Fuels-only-Gesetz sollen E-Fuels-only-Fahrzeuge bei der Kfz-Steuer sowie bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen im Rahmen der Einkommensteuer und im Hinblick auf die Hinzurechnung von Mietzinsen und Leasingraten bei der Gewerbesteuer – analog zu bestehenden Regelungen für Elektrofahrzeuge – begünstigt werden.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
20.12.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
- Güterverkehr [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]