Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412200051 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von steuerlichen Regeln für E-Fuels-only-Fahrzeuge (E-Fuels-only-Gesetz)

Der BDI begrüßt den Referentenentwurf für ein Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen des BMF und spricht sich zugleich für eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf CO2-neutrale Kraftstoffe sowie einen früheren Startzeitpunkt aus. Außerdem empfiehlt der BDI ein umfassenderes Maßnahmenpaket für den dringend erforderlichen Hochlauf einer Wasserstoffwirtschaft. Mit dem Vorschlag für ein E-Fuels-only-Gesetz sollen E-Fuels-only-Fahrzeuge bei der Kfz-Steuer sowie bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen im Rahmen der Einkommensteuer und im Hinblick auf die Hinzurechnung von Mietzinsen und Leasingraten bei der Gewerbesteuer – analog zu bestehenden Regelungen für Elektrofahrzeuge – begünstigt werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534) am 20.12.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (5)

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