Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412190090 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung des KWKG

Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.

Bereitgestellt von:
BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (R000888) am 19.12.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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