Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412170097
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll die Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen eingeführt werden (neue §§ 138l, 138m, 138n AO). Wegen der daraus resultierenden unzumutbaren Bürokratiebelastungen sollte auf die Einführung der Meldepflicht verzichtet werden.
Bereitgestellt von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265)
am
18.12.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.09.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
- Handwerk [alle SG hierzu]