Regelungsvorhaben

Keine Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen einführen

Angegeben von:
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) (R002265) am 18.12.2024

Beschreibung:
Mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz soll die Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen eingeführt werden (neue §§ 138l, 138m, 138n AO). Wegen der daraus resultierenden unzumutbaren Bürokratiebelastungen sollte auf die Einführung der Meldepflicht verzichtet werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2412170097 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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