Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412110012
(PDF - 11 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
Der BdV betrachtet die im Entwurf gesetzten Ziele als positiv. Dennoch besteht teilweise Handlungsbedarf. Anstatt eines Antragserfordernisses für gescheiterte Einigungsversuche, sollte eine ganzheitliche gesetzesübergreifende Lösung erarbeitet werden. Sollte über die bisher bestehenden Länderregelungen hinaus kein Bedarf bestehen, könnte § 15a Abs. 1 Nr. 1 ZPOEG gestrichen werden. Die rechtliche Fiktion in § 30 VSBG, sollte aufrechterhalten werden. Als Kompromiss, sollte der Verbraucher die Kosten lediglich im Falle einer missbräuchlichen Verwendung tragen. Weiterhin sollten Regelungen zu den Auskunfts- und Informationspflichten beibehalten werden. Zusätzlich fordern wir eine branchenübergreifende Teilnahmepflicht für Unternehmer und eine Bindungswirkung der Entscheidung für Unternehmer.
Bereitgestellt von:
Bund der Versicherten e. V. (R003297)
am
23.12.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Versicherungswesen [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge