Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2412110007
(PDF - 17 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Nur Ja heißt Ja!
Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht ist defizitär und wird den internationalen Vorgaben, insbesondere der Istanbul-Konvention (IK), nicht gerecht. Anhand von Fallgruppen werden im Folgenden die Widersprüche und Schutzlücken der geltenden Rechtslage dargestellt. Der djb spricht sich statt punktueller Reformen für eine Neuregelung in Form eines „Nur Ja heißt Ja“-Modells aus. Begleitend zu dieser sog. Einverständnislösung, die den Anforderungen von Art. 36 IK gerecht würde, sollte auch die Einführung einer Strafbarkeit des leichtfertigen sexuellen Übergriffs erwogen werden, um weitere Schutzlücken zu schließen. Diese Reform des materiellen Strafrechts sollte von weiteren Maßnahmen begleitet werden.
Bereitgestellt von:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (R001507)
am
11.12.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.12.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
- Geschlechterpolitik [alle SG hierzu]