Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411200017
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Erzeugerkennzeichnung gemäß Art. 37 Abs. 5 Satz 3 Verordnung (EU) 2024/1143
Gemäß Art. 37 Abs. 5 Satz 3 Verordnung (EU) 2024/1143 soll die geografische Angabe bei Spirituosen im selben Sichtfeld erscheinen wie der Erzeuger. Diese Regelung ist unpraktikabel und sollte durch eine geeignete Auslegung ersetzt oder ergänzt werden.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) (R000398)
am
20.11.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.10.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
-
-
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]