Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411200017 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Erzeugerkennzeichnung gemäß Art. 37 Abs. 5 Satz 3 Verordnung (EU) 2024/1143

Gemäß Art. 37 Abs. 5 Satz 3 Verordnung (EU) 2024/1143 soll die geografische Angabe bei Spirituosen im selben Sichtfeld erscheinen wie der Erzeuger. Diese Regelung ist unpraktikabel und sollte durch eine geeignete Auslegung ersetzt oder ergänzt werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) (R000398) am 20.11.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 16.10.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (3)

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