Regelungsvorhaben
Erzeugerkennzeichnung gemäß Art. 37 Abs. 5 Satz 3 Verordnung (EU) 2024/1143
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) (R000398)
am
20.11.2024
Beschreibung:
Gemäß Art. 37 Abs. 5 Satz 3 Verordnung (EU) 2024/1143 soll die geografische Angabe bei Spirituosen im selben Sichtfeld erscheinen wie der Erzeuger. Diese Regelung ist unpraktikabel und sollte durch eine geeignete Auslegung ersetzt oder ergänzt werden.
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 16.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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