Regelungsvorhaben

Erzeugerkennzeichnung gemäß Art. 37 Abs. 5 Satz 3 Verordnung (EU) 2024/1143

Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) (R000398) am 20.11.2024

Beschreibung:
Gemäß Art. 37 Abs. 5 Satz 3 Verordnung (EU) 2024/1143 soll die geografische Angabe bei Spirituosen im selben Sichtfeld erscheinen wie der Erzeuger. Diese Regelung ist unpraktikabel und sollte durch eine geeignete Auslegung ersetzt oder ergänzt werden.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2411200017 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 16.10.2024 an:

      • Bundesregierung

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