Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411200017 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Erzeugerkennzeichnung gemäß Art. 37 Abs. 5 Satz 3 Verordnung (EU) 2024/1143

Gemäß Art. 37 Abs. 5 Satz 3 Verordnung (EU) 2024/1143 soll die geografische Angabe bei Spirituosen im selben Sichtfeld erscheinen wie der Erzeuger. Diese Regelung ist unpraktikabel und sollte gestrichen oder durch eine geeignete Auslegung ersetzt oder ergänzt werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) (R000398) am 20.11.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 16.10.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (3)

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