Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411080001
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Auslegung des Sozialgesetzbuchs (SGB IV) i.V.m. Herrenberg-Urteil vom 26.06.2022 (B 12 R 3/20 R)
Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable Auslegung des sog. Herrenberg-Urteils des Bundessozialgerichts durch die Deutsche Rentenversicherung unter Berücksichtigung der speziellen Natur und Bedarfe privater Anbieter beruflicher Weiterbildung in Deutschland, insbesondere der Ermöglichung derer Zusammenarbeit mit Honorarkräften wie konkret im Fall der TÜV-Akademien. Politik und Verwaltung sollen für relevante Themen und Herausforderungen bei der praxisgerechten Ausgestaltung der Beurteilungskriterien für (Schein-)Selbstständigkeit sowie eine etwaige Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, welche sich als ggf. nötig herausstellen könnte, sensibilisiert werden.
Bereitgestellt von:
TÜV-Verband e.V. (R000008)
am
08.11.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
- Berufliche Bildung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle SG hierzu]