Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411060002 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zu § 87a Abs. 1 Satz 2 AO n.F. Jahressteuergesetz 2024 in Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses: kein Verbot des beA

Der DAV appelliert an den Gesetzgeber und die Verwaltung, dafür zu sorgen, dass das zur vereinfachenden Kommunikation vorgesehene elektronische Postfach für Anwälte, Notare und Steuerberater auch für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung weiterhin verwendet werden kann.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 06.11.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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