Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2411010014
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts II
Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
Bereitgestellt von:
Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" (R002707)
am
01.11.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.10.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- zivilgesellschaftliche Belange, insbesondere Gemeinnützigkeitsrecht (Steuerrecht)