Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410310007
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
Die allgemeine Vergütung der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer wird um durch-schnittlich 12,7 Prozent erhöht. Dieser Erhöhungsrahmen orientiert sich an den bei den Betreuungsvereinen zur Refinanzierung einer Vollzeit-Vereinsbetreuerstelle anfallenden Kosten im Vergleich zur aktuell durchschnittlichen Vergütung. Statt 60 einzelner Vergütungstatbestände soll es künftig nur noch acht Fallpauschalen in Gestalt einer Grund- und Qualifikationsstufe geben. Der Paritätische warnt zusammen mit den in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbänden: Der aktuelle Entwurf wird in der Praxis die Einnahmen der Betreuungsvereine reduzieren und damit deren Arbeitsfähigkeit gefährden. Viele Betreuungsvereine sehen in den dargelegten Vergütungsregelungen eine akute Gefahr für ihre Existenz.
Bereitgestellt von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
31.10.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]