Regelungsvorhaben
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
23.10.2024
Beschreibung:
Die allgemeine Vergütung der beruflichen Betreuerinnen und Betreuer wird um durch-schnittlich 12,7 Prozent erhöht. Dieser Erhöhungsrahmen orientiert sich an den bei den Betreuungsvereinen zur Refinanzierung einer Vollzeit-Vereinsbetreuerstelle anfallenden Kosten im Vergleich zur aktuell durchschnittlichen Vergütung. Statt 60 einzelner Vergütungstatbestände soll es künftig nur noch acht Fallpauschalen in Gestalt einer Grund- und Qualifikationsstufe geben. Der Paritätische warnt zusammen mit den in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbänden: Der aktuelle Entwurf wird in der Praxis die Einnahmen der Betreuungsvereine reduzieren und damit deren Arbeitsfähigkeit gefährden. Viele Betreuungsvereine sehen in den dargelegten Vergütungsregelungen eine akute Gefahr für ihre Existenz.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2410310007 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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