Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410300006
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Gemeinnützigkeitsrecht
Die geplanten Streichung des Gebotes der zeitnahen Mittelverwendung einschließlich der Rück-lagen-/Vermögensbildung in §§ 55 Abs. 1 Nr. 5, 58 Nr. 3 und 10, 62 und 63 Abs. 4 AO wird vom Verband abgelehnt. Der Verband spricht sich für die Beibehaltung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung aus, wobei er eine Erhöhung der geltenden Freigrenze von 45.000 € auf 100.000 € befürwortet. Zudem plädiert der Verband für eine Verlängerung der Mittelverwendungsfrist, um eine größere Flexibilität zu ermöglichen. Die Abschaffung der bestehenden Regelung würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen.
Bereitgestellt von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086)
am
30.10.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]