Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Reform des Gemeinnützigkeitsrecht

Angegeben von:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. (R002086) am 30.10.2024

Beschreibung:
Die geplanten Streichung des Gebotes der zeitnahen Mittelverwendung einschließlich der Rück-lagen-/Vermögensbildung in §§ 55 Abs. 1 Nr. 5, 58 Nr. 3 und 10, 62 und 63 Abs. 4 AO wird vom Verband abgelehnt. Der Verband spricht sich für die Beibehaltung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung aus, wobei er eine Erhöhung der geltenden Freigrenze von 45.000 € auf 100.000 € befürwortet. Zudem plädiert der Verband für eine Verlängerung der Mittelverwendungsfrist, um eine größere Flexibilität zu ermöglichen. Die Abschaffung der bestehenden Regelung würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2410300006 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 17.07.2024 an:

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