Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410250008
(PDF - 23 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
RefE GEAS-Anpassungsgesetz
Der DAV fordert, die Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch den Zugang zum Recht aus d. Haft, zu verbessern. Der DAV lehnt die für eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit und für die Haft vorgesehenen Regelungen ab: Zugang zum Recht darf nicht beschränkt werden. Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollte generell untersagt werden. Der DAV schlägt zur Sicherung des Aufenthalts minderjähriger bzw. abhängiger Geschwister und nachgeborener Kinder von Schutzberechtigten eine Modifizierung des § 25 AufenthG-E vor. Der DAV fordert erneut, die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG aufzuheben
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
25.10.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.10.2024 Federführendes Ministerium: BMI (20. WP) [alle SG hierzu]
- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]