Stellungnahme/Gutachten

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410250008 (PDF - 23 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
RefE GEAS-Anpassungsgesetz

Der DAV fordert, die Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch den Zugang zum Recht aus d. Haft, zu verbessern. Der DAV lehnt die für eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit und für die Haft vorgesehenen Regelungen ab: Zugang zum Recht darf nicht beschränkt werden. Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollte generell untersagt werden. Der DAV schlägt zur Sicherung des Aufenthalts minderjähriger bzw. abhängiger Geschwister und nachgeborener Kinder von Schutzberechtigten eine Modifizierung des § 25 AufenthG-E vor. Der DAV fordert erneut, die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG aufzuheben

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 25.10.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Nach oben blättern