Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410150020 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
"Inklusives" SGB VIII und Komplexleistung Frühförderung

Im Rahmen des Novellierungsprozesses des SGB VIII setzt sich die Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung (VIFF) e.V für die Erhaltung aller Errungenschaften im SGB IX für die Arbeit in Interdisziplinären Frühförderstellen (FFS) und Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) ein. Dies ist unabdingbar, damit der begonnene Prozess der Etablierung aller Rechtsansprüche für Eltern und ihre Kinder mit (drohenden) Behinderungen unabhängig des Wohnortes qualitätsgesichert weiterentwickelt werden kann. Eine Zusammenführung von unterschiedlichen Rechtsansprüchen der Eingliederungs- und Jugendhilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe muss inhaltliche Verbesserungen und ausfinanzierte Leistungen zum Ziel haben.

Bereitgestellt von:
Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung - Bundesvereinigung e. V. (VIFF) (R005352) am 15.10.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 10.06.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (1)

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