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- Registernummer: R005352
- Ersteintrag: 17.10.2022
- Letzte Änderung: 15.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 25.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bundesgeschäftsstellec/o KelCon GmbHTauentzienstraße 110789 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49306796688503
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsstelle@fruehfoerderung-viff.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Gitta Hüttmann
- Bela Rogalla
- Jens Vandré
- Jurij Štrbenk
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Gesamtzahl der Mitglieder:
749 Mitglieder am 01.05.2024, davon:
- 461 natürliche Personen
- 288 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die VIFF ist eine Vereinigung von Fachkräften aus ärztlichen, medizinisch-therapeutischen, pädagogischen, psychologischen und sozialen Arbeitsbereichen der interdisziplinären Frühförderung. Mit der Veröffentlichung von Stellungnahmen, den persönlichen Kontakten zu den Behörden sowie der Mitarbeit in verschieden Gremien setzt sich die VIFF für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung sowie fachliche und organisatorische Weiterentwicklung der interdisziplinären Frühförderung ein.
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"Inklusives" SGB VIII und Komplexleistung Frühförderung
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Beschreibung:
Im Rahmen des Novellierungsprozesses des SGB VIII setzt sich die Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung (VIFF) e.V für die Erhaltung aller Errungenschaften im SGB IX für die Arbeit in Interdisziplinären Frühförderstellen (FFS) und Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) ein. Dies ist unabdingbar, damit der begonnene Prozess der Etablierung aller Rechtsansprüche für Eltern und ihre Kinder mit (drohenden) Behinderungen unabhängig des Wohnortes qualitätsgesichert weiterentwickelt werden kann. Eine Zusammenführung von unterschiedlichen Rechtsansprüchen der Eingliederungs- und Jugendhilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe muss inhaltliche Verbesserungen und ausfinanzierte Leistungen zum Ziel haben.
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
70.001 bis 80.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23