Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410110012 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren

Während Frankreich in diesem Jahr die Freiheit, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, in die Verfassung aufgenommen hat, zieht man sich in Deutschland auf die vermeintliche Bindungswirkung der Bundesverfassungsgerichtsurteile aus den Jahren 1975 und 1993 zurück. Die Bundesregierung hat eine Sachverständigenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ins Leben gerufen. Ihre Ergebnisse zeigen, dass eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen geboten und auch danach verfassungsrechtlich möglich ist. Der djb hält an seiner Forderung fest, Schwangerschaftsabbrüche zu entkriminalisieren und flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungslage zu treffen.

Bereitgestellt von:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (R001507) am 11.10.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.09.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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