Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410100024
(PDF - 10 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme von Rechtsanwälten aus Kuba (Abogado) in die Durchführungsverordnung des §§ 206, 207 BRAO
Dem DAV liegt eine Anfrage des BMJ vom 19. Juli 2024 vor, ob aus Sicht des DAV die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 206 Abs. 2 BRAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Kuba („Abogado“) gegeben sind. Nach Prüfung der Unterlagen spricht sich der DAV gegen eine Aufnahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Kuba (Abogado) in die Verordnung zu § 206 BRAO aus. Zwar entsprechen die Ausbildung und die Befugnisse den Anforderungen, welchen der Beruf des Rechtsanwalts auch in Deutschland unterliegt. Bedenken bestehen in Kuba allerdings hinsichtlich der anwaltlichen Unabhängigkeit, weshalb der DAV die Voraussetzungen des § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO als nicht erfüllt ansieht.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
10.10.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.10.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]