Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410010054 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gewalthilfegesetzes

Der SkF setzt sich für die Einführung eines Gewalthilfegesetzes ein. Mit dem Gewalthilfegesetz wird der Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Häuslicher Gewalt gesichert. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind bundesweit auskömmlich zu finanzieren und Zugänge zu verbessern. Der SkF setzt sich für die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention ein.

Bereitgestellt von:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537) am 01.10.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 01.10.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (3)

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