Regelungsvorhaben
Einführung eines Gewalthilfegesetzes
Angegeben von:
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (R006537)
am
18.06.2024
Beschreibung:
Der SkF setzt sich für die Einführung eines Gewalthilfegesetzes ein. Mit dem Gewalthilfegesetz wird der Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz bei Häuslicher Gewalt gesichert. Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind bundesweit auskömmlich zu finanzieren und Zugänge zu verbessern. Der SkF setzt sich für die konsequente Umsetzung der Istanbul Konvention ein.
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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