Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2410010015
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
EU Bodenüberwachung und -resilienz (Bodenüberwachungsgesetz)
Die Nutzbarkeit des Bodens zu wirtschaftlichen Zwecken, zum Zwecke des Anbaus von Nahrungsmitteln, zur Rohstoffgewinnung und für Siedlungen und Verkehrsflächen darf nicht an den Rand gedrängt werden und demnächst aus bodenschutzrechtlichen Gründen höchstens noch in Ausnahmefällen genehmigungsfähig sein. Die Europäische Kommission sollte ihr Bewusstsein für die zusätzliche Belastung, die die Unternehmen in der EU im Bereich Bodenschutz erfahren, schärfen. Denn das Timing und die Gerechtigkeit in der globalen Zusammenarbeit darf nicht außer Acht gelassen werden. Es besteht die Gefahr, dass durch die neue Richtlinie langwierige Standortprüfungen anfallen und Genehmigungsverfahren verlängert werden.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (R000534)
am
01.10.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle SG hierzu]