Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300187 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Reform Aufenthaltsrecht

- Eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig vom Bestand oder der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. - Streichung oder zumindest Herabsetzung der Ehebestandszeit auf ein Jahr. - Streichung der Wohnsitzauflage des § 12a AufenthG. Das Aufenthaltsrecht der Betroffenen, muss gemäß des Art. 59 (2) der Istanbul-Konvention gewährleistet werden. - Insbesondere für Personen ohne Papiere oder mit Duldung muss ein verlängerbarer Aufenthaltstitel aus persönlichen Gründen oder zur Mitwirkung im Strafverfahren geschaffen werden. - Fachkräfte und Mitarbeitende in allen Behörden müssen bzgl. geschlechtsspezifischer Gewalt aus- und fortgebildet werden, dabei muss die intersektionale Perspektive dringend berücksichtigt werden.

Bereitgestellt von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377) am 30.09.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 08.08.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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