Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300187
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Reform Aufenthaltsrecht
- Eigenständiges Aufenthaltsrecht unabhängig vom Bestand oder der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre. - Streichung oder zumindest Herabsetzung der Ehebestandszeit auf ein Jahr. - Streichung der Wohnsitzauflage des § 12a AufenthG. Das Aufenthaltsrecht der Betroffenen, muss gemäß des Art. 59 (2) der Istanbul-Konvention gewährleistet werden. - Insbesondere für Personen ohne Papiere oder mit Duldung muss ein verlängerbarer Aufenthaltstitel aus persönlichen Gründen oder zur Mitwirkung im Strafverfahren geschaffen werden. - Fachkräfte und Mitarbeitende in allen Behörden müssen bzgl. geschlechtsspezifischer Gewalt aus- und fortgebildet werden, dabei muss die intersektionale Perspektive dringend berücksichtigt werden.
Bereitgestellt von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377)
am
30.09.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
- Ausländer- und Aufenthaltsrecht [alle SG hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle SG hierzu]
- Opferschutz [alle SG hierzu]