Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300147 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Familienrechtsreform (Gewaltschutz)

Gewaltschutz in der Sorge- und Umgangsrechtsreform verankern. Das Gesetz ist dahingehend zu ergänzen, dass von gewaltbetroffenen Elternteilen nicht verlangt werden kann, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen. Außerdem ist das materielle Recht dahingehend zu ändern, dass der gewaltausübende Elternteil seiner Pflicht zum Wohlverhalten durch Verantwortungsübernahme für sein Verhalten nachkommen muss. Dies gelingt durch eine Gewaltverzichtserklärung und durch die verpflichtende Teilnahme an einem fachspezifischen Beratungsangebot und/oder einem sozialen Trainingskurs.

Bereitgestellt von:
Deutscher Frauenrat e.V. (R002377) am 30.09.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.09.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern