Stellungnahme/Gutachten

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Hinweis

Dies ist eine historische Version der Stellungnahme/des Gutachtens. Die Stellungnahme/das Gutachten wurde inzwischen aktualisiert.

Zur aktuellen Version der Stellungnahme/des Gutachtens

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300035 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung über Batterien und Altbatterien (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung)

EU-Strommix anstelle des nationalen Strommixes anwenden, um die Länder mit einem traditionell kohlelastigen Strommix gegenüber Ländern mit einem hohen Anteil an nicht CO2-belasteten Strom nicht zu benachteiligen. Kohärenz mit bestehenden EU-Regelungen: Das Vorhaben steht im u.a. Widerspruch zur Renewable Energy Directive (RED II) und der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die Instrumente wie PPAs und HKNs weiterhin etabliert und fördert, sowie zu weiteren Regulierungen, Standards und Normen (z.B. Treibhausgas-Protokoll (GHG-Protocol). Stromabnahmeverträge und Stromzertifikate sollten nur dann zulässig sein, wenn sie hohe Mindestkriterien erfüllen, in ein Emissionsreportingsystem eingebunden sind und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren.

Bereitgestellt von:
Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) (R002425) am 30.09.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 28.08.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

Betroffene Interessenbereiche (7)

Nach oben blättern