Regelungsvorhaben
Verordnung über Batterien und Altbatterien (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung)
Angegeben von:
Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) (R002425)
am
22.08.2024
Beschreibung:
EU-Strommix anstelle des nationalen Strommixes anwenden, um die Länder mit einem traditionell kohlelastigen Strommix gegenüber Ländern mit einem hohen Anteil an nicht CO2-belasteten Strom nicht zu benachteiligen.
Kohärenz mit bestehenden EU-Regelungen: Das Vorhaben steht im u.a. Widerspruch zur Renewable Energy Directive (RED II) und der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die Instrumente wie PPAs und HKNs weiterhin etabliert und fördert, sowie zu weiteren Regulierungen, Standards und Normen (z.B. Treibhausgas-Protokoll (GHG-Protocol). Stromabnahmeverträge und Stromzertifikate sollten nur dann zulässig sein, wenn sie hohe Mindestkriterien erfüllen, in ein Emissionsreportingsystem eingebunden sind und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren.
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 28.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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