Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409300033
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur möglichen Verwendung der bis 2014 erhobenen Mittel des Restrukturierungsfonds
Für die in den Jahren 2011 bis 2014 gezahlte nationale Bankenabgabe ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 der bisherige Verwendungszweck entfallen. Als verfassungsrechtlich zulässige Verwendung für diese in den nationalen Restrukturierungsfonds eingezahlten Altmittel durch den nationalen Gesetzgeber wird die Rückführung an die Abgabepflichtigen vorgeschlagen.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) (R001693)
am
30.09.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz RStruktFÜG Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
- Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]