Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409260116 (PDF - 8 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der bestehenden Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung in der Langzeitpflege nach §§ 72, 82c SGB XI.

Änderung der bestehenden Regelungen zur tarifgerechten Entlohnung in der Langzeitpflege nach §§ 72, 82c SGB XI. Die Bechnung des regional üblichen Entgeltniveaus soll angepasst werden (§ 72 Abs. 3b Satz 1 Nr. 4 SGB XI), damit diese den Grundsätzen der Datenqualität und Datenvalidität enügt. Das Meldeverfahren der regional üblichen Entgeltniveaus soll für AVR- und tarifgebundene Pflegeeinrichtungen aufwandsärmer ausgestaltet werden.

Bereitgestellt von:
Deutscher Caritasverband e. V. (R000896) am 26.09.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 17.09.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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