Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409260091 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung im Tierische Nebenprodukterecht

§ 4 TierNebG sieht Ausnahmen zur grundsätzlichen Beseitigungspflicht von Tierischen Nebenprodukten vor, nämlich die Verbrennung („Kremierung“) von Heimtieren und Equiden. Dabei unterliegt die Verbrennung von Equiden jedoch einer Einzelfall-Genehmigungspflicht der zuständigen Behörde. Diese Genehmigungspflicht sollte in eine Pflicht zur unverzüglichen Anzeige abgeändert werden.

Bereitgestellt von:
Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern (R002781) am 26.09.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.08.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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