Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409240001
(PDF - 10 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
RefE FamFG-Änderung
Der DAV begrüßt die intendierte Umsetzung der Istanbul Konvention (IK). Allerdings bestehen Bedenken, ob die Vorgaben des Art. 51 IK damit erfüllt und die qualifizierten Analysen allein von Familiengerichten bewerkstelligt werden können. Die Einführung eines Rechtsmittels für Eilentscheidungen in Umgangsverfahren ist zu begrüßen, wobei diese nicht auf Umgang vollständig ausschließende Entscheidungen beschränkt sein sollte. Ein Rechtsmittel ist auch für die Anordnungsmöglichkeit des Gerichts, Eltern zu verpflichten, dem Verfahrensbeistand ein Gespräch mit dem Kind zu ermöglichen, vorzusehen. Mit der Berücksichtigung von „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich wird eine Forderung des DAV (DAV-Stellungn. 72/22) umgesetzt. Hier wird lediglich eine Klarstellung angeregt.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
24.09.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.09.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]