Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409230012 (PDF - 16 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung BImSchG damit hafenaffine Güter wieder in Häfen umgeschlagen werden können.

Die Bündelung von umweltrechtlichen Genehmigungen im Rahmen des BImSchG-Verfahrens muss der Regelfall werden und darf nicht wie bisher eine Kann-Bestimmung sein. Die bundesweite (Wieder-)Einführung von „Sammelgenehmigungen“ für verschiedene staubende Güter im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren

Bereitgestellt von:
Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (R000256) am 23.09.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (7)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern