Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409230011 (PDF - 16 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der AwSV damit hafenaffine Güter wieder in Häfen umgeschlagen werden können.

Für eine einheitliche Verwaltungspraxis ist eine bundeseinheitliche Definition von Hafen- und Umschlagflächen notwendig. Bund und Länder sollen zeitnah normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften erlassen. Die Wiedereinführung von „Sammelgenehmigungen“ für verschiedene staubende Güter im Rahmen von BImSchG-Genehmigungsverfahren. Die Durchführung einer detaillierten Prüfung der aktuellen Einstufung von Gütern in den Wassergefährdungsklassen um, Voraussetzungen für Umschlag und Lagerung zu verbessern und Verkehrsverlagerung zu fördern. Diese sollte zwingend im Dialog mit der Hafenwirtschaft erfolgen. Um der schnelllebigen Logistikpraxis gerecht zu werden, sollten bestehenden Genehmigungen für den Güterumschlag auf technisch gleichartige Anlagen kurzfristig ausgeweitet werden können.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (R000256) am 23.09.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (8)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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