Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409200018 (PDF - 8 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Mobilfunkmessung verbraucherfreundlich gestalten

Mit dem § 57 Abs. 4 TKG wurden neue Minderungsregelungen im Festnetz und Mobilfunk geschaffen. Die Bundesnetzagentur definiert dafür in einer Allgemeinverfügung die im Gesetz stehenden unbestimmten Rechtsbegriffe. Über den von der Bundesnetzagentur gestellten Überwachungsmechanismus messen Verbraucher:innen ihre mobile Internetgeschwindigkeit und können bei relevanten Abweichungen Minderungs- und Sonderkündigungsansprüche wahrnehmen.

Bereitgestellt von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211) am 30.09.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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