Regelungsvorhaben

Mobilfunkmessung verbraucherfreundlich gestalten

Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211) am 30.09.2024

Beschreibung:
Mit dem § 57 Abs. 4 TKG wurden neue Minderungsregelungen im Festnetz und Mobilfunk geschaffen. Die Bundesnetzagentur definiert dafür in einer Allgemeinverfügung die im Gesetz stehenden unbestimmten Rechtsbegriffe. Über den von der Bundesnetzagentur gestellten Überwachungsmechanismus messen Verbraucher:innen ihre mobile Internetgeschwindigkeit und können bei relevanten Abweichungen Minderungs- und Sonderkündigungsansprüche wahrnehmen.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409200018 (PDF, 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

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