Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2409050003
(PDF - 9 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
RefE eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Der begrüßt die Absichten des Gesetzgebers, das Bauen durch Eindämmung bautechnischer Normungen zu deregulieren und innovatives, kostengünstiges Bauen zu erleichtern. Die Änderungsvorschläge zu §§ 650a und 650o BGB n.F. werden jedoch nicht für geeignet gehalten, diese Zielsetzungen umzusetzen und daher abgelehnt. Der DAV schlägt stattdessen einen anderen Weg der Normierung durch Anpassung des Sachmangelbegriffs des Werkvertragsrechts in § 633 Abs. 2 BGB vor.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
05.09.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 28.08.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 29.07.2024 Federführendes Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]