Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408300008 (PDF - 8 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudetyp-E-Gesetz

Baunormen dienen dazu, gesetzliche Anforderungen an Bauwerke bautechnisch und mit einem allgemein anerkannten Qualitätsmaßstab zu konkretisieren. Sie bilden auch eine Grundlage zur Klärung von Haftungsfragen. Mit Sicherheitsanforderungen, z.B. an den Brandschutz, sollen die Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Gebäuden samt Inhalt minimiert werden. Dieser Schutz muss erfahrungsgemäß beim Bauen zukünftig auf den Schutz vor Extremwetterereignissen, die im Zuge des Klimawandels zunehmend zu erwarten sind, ausgedehnt werden, parallel zur gesellschaftlichen Diskussion über bezahlbares Wohnen und Nachhaltigkeit. Dabei soll die gesetzliche und in der Praxis bewährte Einordnung der Baunormen gewahrt und normativ zugleich eine leistungs- und damit kostenadäquate Abstufung ermöglicht werden.

Bereitgestellt von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 30.08.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 30.08.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus Datum des Referentenentwurfs: 21.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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