Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408280020 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien

Der Änderungsentwurf sieht die Einführung eines absoluten Schwellenwertes von 20.000 EUR vor. Als GDV schlagen wir vor, einen zusätzlichen relativen Schwellenwert in Form einer Abweichung zwischen Gegenleistung und Verkehrswert von mehr als 10 %, mindestens aber 20.000 EUR in den Wortlaut aufnehmen.

Bereitgestellt von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 29.08.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 23.08.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien Datum des Referentenentwurfs: 26.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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