Regelungsvorhaben

Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien

Angegeben von:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (R000774) am 23.08.2024

Beschreibung:
Der Änderungsentwurf sieht die Einführung eines absoluten Schwellenwertes von 20.000 EUR vor. Als GDV schlagen wir vor, einen zusätzlichen relativen Schwellenwert in Form einer Abweichung zwischen Gegenleistung und Verkehrswert von mehr als 10 %, mindestens aber 20.000 EUR in den Wortlaut aufnehmen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien Datum des Referentenentwurfs: 26.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2408280020 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 23.08.2024 an:

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