Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408280003 (PDF - 12 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Reform zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform: Digitalisierung, Mitgliederrechte, Schutz vor unseriösen Genossenschaften

Der DAV begrüßt die Reform zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform, fordert jedoch Anpassungen. Die Möglichkeit, Beschlüsse der Generalversammlung in Textform oder elektronischer Form ohne Versammlung zu fassen (§ 43 RegE-GenG), soll wieder zugelassen und ausdrücklich um die Textform erweitert werden. Die Weisungsrechte der Generalversammlung bei Genossenschaften mit mehr als 20 Mitgliedern (§ 27 Abs. 1 RegE-GenG) werden abgelehnt, da sie einen Systembruch darstellen. Die Erhöhung der Schutzsumme für Kündigungen in Wohnungsgenossenschaften auf 3.000 Euro (§ 67c RegE-GenG) wird begrüßt. Das Einberufungsrecht der Prüfungsverbände (§ 60 RegE-GenG) soll erweitert, die Informationspflichten gegenüber der BaFin (§ 64 Abs. 4 RegE-GenG) verbindlich ausgestaltet werden.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 28.08.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform Datum des Referentenentwurfs: 03.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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