Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408260002 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Werbung mit Umweltbezug - Green Claims Richtlinie

Die geplante Green Claims RL COM(2023) 166 final sieht zur Verhinderung von Greenwashing eine strenge Regulierung von freiwilligen Umweltaussagen vor. Unternehmen, die mit Umweltaussagen werben, müssen künftig ein Zertifizierungsverfahren bei einer akkreditierten Prüfstelle durchlaufen. Auch Sanktionen bei Verstößen sind vorgesehen. Die Wettbewerbszentrale sieht den Paradigmenwechsel durch die geplante Vorab-Zertifizierung von Umweltaussagen kritisch. Irreführende und intransparente Umweltaussagen sind bereits nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) verboten. Es stellt sich die Frage nach der Erforderlichkeit der vorgeschlagenen Regelungen. Auch der BGH betont die strengen Anforderungen an Werbung mit Umweltbezug (BGH, Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23).

Bereitgestellt von:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. (R001184) am 26.08.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.05.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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