Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408190002
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
PflAssEinfG: Pflegeassistenzausbildung mit Steuermitteln finanzieren anstatt durch Beitragszahler der Sozialversicherung
Die Assistenzausbildung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Der SPV dürfen keine weiteren Finanzierungslasten aufgebürdet werden. Sollte es bei der Finanzierungssystematik bleiben, sollte die PPV entsprechend ihres Versichertenanteils nur mit 7 anstatt der vorgesehenen 11 % beteiligt werden.
Bereitgestellt von:
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (R000815)
am
20.08.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.08.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz) 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMFSFJ): Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung (Pflegeassistenzeinführungsgesetz - PflAssEinfG) (Vorgang)
- Pflege [alle SG hierzu]