Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408140008
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Notfallversorgung, Rettungsdienst
Der DHV hält eine Reform der Notfallversorgung für sinnvoll. Daher fordert der DHV folgende Maßnahmen in Anlehnung an die vom BMG formulierten Eckpunkte zur Notfallversorgung und zum Rettungsdienst vom 16.01.2024: 1. Bundesweite Vorgaben für die flächendeckende Integration von Hebammen in Rettungsdienste bei Einsätzen mit geburtshilflichen Bezug zur Verbesserung der Qualität und Wahrung der Hinzuziehungspflicht 2. Einbindung der Geburtshilfe in Integrierte Notfallzentren (INZ), Krankenhäuser mit einem INZ werden verpflichtet, eine geburtshilfliche Ambulanz oder eine hebammengeleitete Portalpraxis 24/7 zu stellen und damit eine Entlastung der Kreißsäle
Bereitgestellt von:
Deutscher Hebammenverband (R000395)
am
14.08.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz, NotfallG) Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]