Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408060002
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
RefE für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters
Stiftungen nehmen – z. B. als Arbeitgeberinnen, Grundstückseigentümerinnen und Erbinnen – am Rechtsverkehr teil. Dritte benötigen daher verlässliche Informationen über ihre Existenz, Vertretungsverhältnisse und Erreichbarkeit. Deshalb begrüßt der DAV die Einführung des Stiftungsregisters. Die gesetzliche Ausgestaltung des Stiftungsregisters weist jedoch Defizite auf und sollte vor dem 1.1.2026 überarbeitet werden: Das Register sollte positive Publizität vermitteln und die Verwaltungsanschriften der Stiftungen enthalten. Der DAV fordert zudem aus Gründen des Datenschutzes die Schaffung klarer Kriterien durch die StiftRV für die Beschränkung der Einsichtnahme in die Akten, die kostenfreie Einsicht in das Stiftungsregister sowie eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige Stiftungen.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
06.08.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.07.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters Datum des Referentenentwurfs: 17.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]