Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408050001 (PDF - 9 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften, sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten

Der DAV begrüßt die in dem Referentenentwurf vorgesehene Erweiterung des geschützten Personenkreises der §§ 113, 114 StGB um Rettungskräfte und Ehrenamtliche. Die geplanten Verschärfungen der Regelungen hält der DAV hingegen nicht für erforderlich. Die vorgesehene Regelung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB hat keine praktische Relevanz, da die Anwendung in der Strafzumessung bei den Tatbeständen der §§ 113, 114, 115 StGB aufgrund des § 46 Abs. 3 StGB ausscheidet. Der Grundgedanke, dass Angriffe auf die in den §§ 113, 114, 115 StGB genannte Personengruppe auch das Gemeinwesen betreffen, ist bereits in den Regelungen selbst enthalten. Die Aufnahme des „hinterlistigen Überfalls“ in den Katalog der besonders schweren Fälle des § 113 StGB dürfte in der Praxis ebenfalls keine Relevanz haben.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 05.08.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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