Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2408020022 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Weitergestaltung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT)

Wir setzen uns für eine verhältnismäßige Weiterentwicklung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT) ein. Derzeit wird die entsprechende Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung (TKMV) evaluiert. Die BNetzA plädiert für eine Anhebung der Mindestversorgung auf 15 Mbit/s. Wir sehen keine Notwendigkeit für diese Anhebung, da die Gutachten. Eine Erhöhung der Mindestbandbreite könnte Ressourcen der Netzbetreiber binden und andere Ausbauprojekte, insbesondere den politisch gewünschten FTTH-Ausbau, verzögern oder verhindern.

Bereitgestellt von:
Bitkom e.V. (R000672) am 02.08.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 24.06.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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