Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407170021
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
RefE 2. Jahressteuergesetz 2024: Änderungen zu gemeinnützigen Organisationen; keine neuen Mitteilungspflichten für innerstaatl. Gestaltungen
Der DAV unterstützt eine gesetzliche Regelung, die gemeinnützigen Organisationen erlaubt, sich gelegentlich zu tagespolitischen Themen zu äußern, um dadurch die Rechtssicherheit für diese Organisationen zu erhöhen. Der DAV begrüßt die geplante Abschaffung der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 der AO und die damit verbundenen Änderungen bezüglich der steuerlichen Rücklagenbildung nach § 62 AO. Diese Maßnahmen sollen zu einer erheblichen Vereinfachung der Verwaltung führen, ohne die Grundprinzipien der Gemeinnützigkeit zu gefährden. Der DAV spricht sich ausdrücklich gegen die Einführung neuer Mitteilungspflichten für innerstaatliche Gestaltungen aus.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
05.08.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]
- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]