Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407090029 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur möglichen Verwendung der bis 2014 erhobenen Mittel des Restrukturierungsfonds

Für die in den Jahren 2011 bis 2014 gezahlte nationale Bankenabgabe ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 der bisherige Verwendungszweck entfallen. Als verfassungsrechtlich zulässige Verwendung für diese in den nationalen Restrukturierungsfonds eingezahlten „Altmittel“ durch den nationalen Gesetzgeber wird die Rückführung an die Abgabepflichtigen vorgeschlagen.

Bereitgestellt von:
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (R001169) am 09.07.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 08.07.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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